Schiedsgericht
Immer öfter suchen Betriebe und Unternehmer einen Ausweg aus der allgemein bekannten und ersichtlichen Lage unseres Justizwesens.
Ziel und Zweck des Schiedsverfahrens ist es eine rasche und wirksame Streitbeilegung außerhalb der ordentlichen Justiz herbeizuholen; Kosten und Dauer der Auseinandersetzungen sind, im Gegensatz zum staatlichen Gerichtsverfahren, genau vorhersehbar.
Die Juristen der Kanzlei sind bei verschiedenen nationalen und internationalen Schiedsgerichtkammern eingetragen und werden oft als Schiedsrichter von den in Schiedsgerichtsverfahren involvierten Parteien ernannt.