Familien- und Minderjährigenrecht
Die Kanzlei ist in der Lage eine allumfassende Beratung bei Konflikten im Rahmen des familiären Zusammenlebens zu gewährleisten. Dies mit dem vorrangigen Ziel die Mandanten in persönlichen und wirtschaftlichen Krisensituationen zu helfen.
Die in den Jahren gesammelte Erfahrung garantiert eine entsprechende Unterstützung in einer von sich aus sehr heiklen Materie.
Mit großem Einsatz streben die Anwälte einvernehmliche Trennungen und Scheidungen an, um rasch, mit Rücksicht auf die gegenseitigen persönlichen Bedürfnisse und unter Wahrung der Interessen der Minderjährigen, eine Lösung der Auseinandersetzung zu finden.
Die Kanzlei verteidigt weiters, sei es gerichtlich als auch außergerichtlich, die Rechte der Minderjährigen auch im Rahmen der Feststellung der Vaterschaft, bei
Adoptionsverfahren und der Ernennung eines Vormunds, sowie bei Strafverfahren gegenüber Minderjährigen.